3. April 2017

Solidarität mit den Terroropfern in Sankt Petersburg! - Update


Es gibt in Deutschland keine Solidarität mit den Opfern des Terrors in Sankt Petersburg, 
es gibt keine Empathie
Wenn ich das lese von der verweigerten Anstrahlung des Brandenburger Tores in den Farben Rußlands, dann kann ich mir sofort vorstellen, wie das im Dritten Reich war, 
und im Rußlandfeldzug sowieso, und mit dem Kommissarbefehl auch, 

Jeden Tag, jeden! bin ich froh, daß ich nicht mehr in Deutschland lebe, in der Kälte!

Update. Antwort der Bürgerberatung der Senatskanzlei, 5. April 2017




Sehr geehrte Frau Eussner, 

Ihre E-Mail vom 3. April 2017 zum Betreff, mit der Sie die Nichtilluminierung des Brandenburger Tores in den russischen Nationalfarben anlässlich des Terroraktes am 3. April 2017 in St. Petersburg kritisieren, ist der Bürgerberatung zugeleitet und mir zur Beantwortung übergeben worden.

Eingangs möchte ich betonen, dass der Regierende Bürgermeister und der Senat von Berlin sowie die Berliner Bevölkerung selbstverständlich von den vielen hinterhältigen und brutalen Terrorakten in der Welt tief betroffen sind und verurteilen diese heimtückischen und menschenverachtenden Gewalttaten an unschuldigen Menschen auf das Schärfste. Auch kann ich Ihnen versichern, dass das Attentat in St. Petersburg auch für die Berlinerinnen und Berliner ein erschütternder und trauriger Tag war. Wir fühlen mit den Menschen in St. Petersburg. 

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller und Mitglieder des Berliner Senats haben gestern Mittag (4. April) an der Botschaft der Russischen Föderation (400 Meter vom Brandenburger Tor entfernt) Blumen im Gedenken an die Opfer niedergelegt und dem Botschafter persönlich die Anteilnahme, Betroffenheit und Solidarität aller Berlinerinnen und Berliner übermittelt. Dies erfolgt in einem solchen Fall immer unabhängig von einer existierenden Städtepartnerschaft und/oder von politischen Beziehungen. 

Die in der Vergangenheit stattgefundene Beleuchtung des Brandenburger Tores nach den Terroranschlägen in Paris (14.11.2015), Brüssel (22.03.2016), Istanbul (29.06.2016) und London (23.03.2017) in den jeweiligen Nationalfarben erfolgte als Zeichen der Solidarität und Verbundenheit Berlins mit seinen Partnerstädten. Die internationale Städteverbindung zu Paris besteht seit 1987, zu Istanbul seit 1989, zu Brüssel seit 1992 und zu London seit 2000. Ein weiteres Kriterium sind Städte und Orte, zu denen Berlin einen besonderen Bezug hat. So wurden nach dem Terroranschlag auf einen Club in Orlando das Brandenburger Tor und der Berliner Funkturm in den Regenbogenfarben angestrahlt, denn Berlin versteht sich als Stadt der Vielfalt und Toleranz. Die Illuminierung des Brandenburger Tores in den israelischen Farben nach dem Terroranschlag in Jerusalem Anfang dieses Jahres ist der besonderen historischen Verantwortung verpflichtet. Im Falle Nizza wurde nicht das Brandenburger Tor illuminiert, sondern die französische Botschaft.

Dass das Brandenburger Tor überhaupt beleuchtet wird in einem solchen Fall geht auf die Initiative Frankreichs mit dem Eiffelturm zurück. Weltweit haben damals Metropolen mit der Illuminierung ihrer Wahrzeichen Anteilnahme bekundet. In dieser „Familie“ befindet sich auch Berlin. Inzwischen sind terroristische Anschläge häufiger geworden, überall auf der Welt. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Entscheidend sollte hierbei nicht die Beleuchtung des Brandenburger Tores als einzig maßstäbliche Geste sein. Empathie und Anteilnahme können auch ausgedrückt werden, ohne das Brandenburger Tor zu beleuchten. Schließlich ist es wichtiger, gemeinsam an den Werten der Freiheit, Gerechtigkeit und Offenheit festzuhalten, denn sonst haben die gewonnen, die mit ihren Schreckenstaten Hass und Angst säen wollen. 

Das sind wir den Opfern sowie ihren Angehörigen schuldig, bei denen unsere Gedanken sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Psiorz
Leiter der Bürgerberatung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - III CB
The Governing Mayor of Berlin - Senate Chancellery 
Jüdenstraße 1; 10178 Berlin
Telefon: +49 (0)30-9026 2363
Telefax: +49 (0)30-9026 2370
E-Mail: buergerberatung@senatskanzlei.berlin.de
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